Gefundenes Fressen

Im Netz: Ist das Wurst oder muss das weg? Minister Schmidt und der Fleischersatz

Darf vegetarisches Essen Wurst sein oder muss es anders heißen? Landwirtschaftsminister Schmidt ist für die Wurst und will das in Brüssel klären lassen. Kritiker werfen ihm eine Kampfansage an vegane Produkte vor und überziehen ihn mit Hohn und Spott: Im Jägerschnitzel sei ja auch kein Jäger. Doch die Kritik ist zu platt. Beitrag von Januar 2017

Es ist so ungerecht! Alle faulenzen nach Weihnachten, nur die Abteilung Aktuelles von Quarkundso.de schiebt Sonderschichten.

Teller mit wurstartigen Gebilden, Salat, Zitrone

Nicht Wurst: Veganer Fleischersatz in der Diskussion. Bild: Shutterstock/Paul Brighton

Und das wegen des groben Unfugs rund um Ernährungsminister Schmidt von der CSU.

Der Mann hatte am 28.12.2016 verlauten lassen, dass er eine klarere Kennzeichnung von vegetarischen Produkten will – was aus Tofu oder Soja ist, soll sich weder Wurst noch Schnitzel nennen dürfen.

Das seien Fleischprodukte und derlei Bezeichnungen für Vegetarisches zu verwenden, sei Verbrauchertäuschung.

Schließlich wolle der Kunde wissen, was er kauft.

Das lief unter anderem als Meldung der DPA über alle Kanäle, heraus kamen Schlagzeilen wie: „Das Aus für die vegane Currywurst“, „Kampfansage an die ‚vegane Wurst‘“, oder „Veggie soll nicht Wurst heißen“.

Katzenzungen, Schweineohren, Schaumkuss

Das Netz kochte über.

Hohn und Spott ergossen sich über den armen Minister. Tenor: Gibt es nichts Wichtigeres? Und: Spinnt der? ist das vielleicht ein Trottel! Das weiß doch jeder, dass es weder Leber noch Käse im Leberkäse gibt, und dass eine Blutorange kein Blut enthält!

Was ist mit Überraschungseiern, die sind doch aus Schokolade und keineswegs Eier, will der Schmidt die auch verbieten? Was ist mit Katzenzungen, oder mit Gummibärchen? Darf man nicht mehr „Hundekuchen“ sagen, wenn Schmidt mit sowas durchkommt?

Witzbolde überboten sich dabei, unter dem Hashtag #verbrauchertäuschung die unendlichen Möglichkeiten des deutschen Kompositums vorzuführen: Schweineohren vom Bäcker, Bergbauernmilch nicht vom Landwirt, Babyöl nicht mit Baby drin, und was ist wohl eine Fleischtomate?

An dem Spiel rund um die Verhöhnung des Beamten beteiligten sich auch öffentlich-rechtliche Sendeanstalten wie der SWR:

 

 

Viele schlugen sogar im Duden nach, vermutlich zum ersten Mal in ihrem Leben.

Oder sie legten sich mit Grafik ins Zeug, wie das bekannt kreative und geistreiche Social-Media-Team des SPD-Parteivorstands:

https://twitter.com/spdde/status/814389983402479616

 

Gut, die hatten offensichtlich nicht im Duden nachgesehen, zumindest nicht im Kapitel zur Zeichensetzung.

Dass aber „Wurst“ laut Herkunftswörterbuch wohl seinen Ursprung in so etwas wie „irgendein Gemengsel“, aber nicht unbedingt in Fleischwaren hat , wurde durch das ganze Netz gereicht.

Unter anderen tat sich Robert Habeck damit hervor, Landwirtschafts- und Umweltminister von Schleswig-Holstein, studierter Philosoph und hohes Tier bei den Grünen. Er gab dem NDR ein Interview und riet zur Begriffsklärung:

Da empfehle ich einen Blick in den Duden – da steht nicht, dass Wurst Fleisch hat, sondern es ist die Art des Aufstrichs und die Form der Produkte. Das ist sozusagen ein Kurzschluss. In Sojamilch ist auch nicht Milch drin und wenn man von alkoholfreiem Bier spricht, redet man ja immer noch von Bier. Die Inhaltstoffe definieren also nicht das Produkt.

 

Der Duden, aha. Und die Inhaltsstoffe definieren nicht das Produkt, interessant. Der NDR-Journalist ließ das völlig unwidersprochen stehen und alle waren sich erstmal einig. Das ist an sich schön.

Nur war das, was Habeck von sich gab, was durch das Netz schwappte und dem Bundesernährungsminister Schmidt auf die Füße fiel, zwar gewollt, aber nicht gekonnt. Und es ist nur manchmal witzig, stattdessen so schrill wie schräg.

Das gilt für die Mutmaßungen über die deutsche Sprache und auch für das Thema Kennzeichnung von Lebensmitteln.

Verbrauchertäuschung: Imagepolitur misslungen

Quarkundso.de, aus der Feiertagsruhe aufgestört, mischt sich in Abstrusitäten der Netz-Gemeinde nur ungern ein.

Aber in diesem Fall soll es doch einen bescheidenen Versuch zur, hm, Sondierung der Lage geben. Daher spielt in diesem Beitrag die übliche Vorlage aus den Medien nur am Rande eine Rolle, nämlich das NDR-Interview mit Robert Habeck.

Vorab: Natürlich geht es hier nicht darum, dem täppischen Ernährungsminister in Berlin beizuspringen.

Der hat einfach zu hoch gepokert, als er mit der platten Käuferschutz-Masche bei den Bürgern sein Image aufpolieren wollte, von wegen Lebensmittelklarheit und Schutz vor Verbrauchertäuschung.

Es geht bei der Sache offensichtlich auch um anderes – um Wettbewerb, um wirtschaftliche Interessen, um Gleichbehandlung, um Klarheit in den Rechtsgrundlagen der Lebensmittelkennzeichnung. Das hätte Schmidt ruhig offen sagen können. An dem Thema ist er schon seit Längerem dran. Und so argumentieren ja auch andere.

Aber was den Ämtern und Wirtschafsverbänden, sogar den Verbraucherzentralen erlaubt ist, ist einem CSU-Minister noch lange nicht erlaubt – wo kämen wir denn da hin! Die Netz-Meute samt dem SPD-Parteivorstand, der den Tweet des Social-Media-Teams verantwortet, ist bei Vorstößen der Gegenseite unerbittlich. Geht gar nicht.

Wer bestimmt, was Wurst ist?

Quarkundso.de also hat versucht, sich trotz Ferien nachzuforschen. Allerdings nicht im Duden. Den kann die ganze Redaktion sowieso auswendig. Wer hier arbeitet, hat auf das dicke gelbe Buch den Amtseid abgelegt.

Logo Wissenschaftsblog 2015

Wahl zum Wissenschaftsblog 2015: Sonderpreis der Redaktion „Wissenschaft kommuniziert“

Der Duden und sein Herkunftswörterbuch sind in der Diskussion um die Veggie-Wurst aber nicht einschlägig:  Seit wann liest die Verbraucherzentrale im Duden nach, wenn sie der Industrie vorwerfen will, dass die für verschiedene Zuckerarten chemische Begriffe auf die Etiketten druckt?

Seit wann schaut Foodwatch in den Duden, wenn es darum geht, dass „Seelachs“ kein Lachs ist, sondern ein Dorsch?

Um es klar zu sagen: Was Wurst ist, steht nicht im Duden.

Sondern in ganz anderen Nachschlagewerken, darunter dem Lebensmittelbuch der Deutschen Lebensmittelkommission, in Gesetzestexten und diversen Loseblattsammlungen mit – vielen – EU-Verordnungen und Richtlinien.

In diesen dicken Folianten, verwirrend, wie sie sind, findet sich einigermaßen klar, dass Wurst ein Fleischprodukt ist:  Da ist Tier drin.

Lebensmittelbuch, Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse von 2015, Absatz 2:

„Wurstwaren“ (Würste und wurstartige Erzeugnisse) sind bestimmte, unter Verwendung von geschmackgebenden und/oder technologisch begründeten Zutaten zubereitete schnittfeste oder streichfähige Gemenge aus zerkleinertem Fleisch (1.1), Fettgewebe (1.21) sowie sortenbezogen teilweise auch Innereien (1.51) sowie bei besonderen Erzeugnissen sonstige Tierkörperteile (1.511)

 

Der Volksmund darf reden, wie er will

Der bauernschlaue grüne Landwirtschaftsminister Habeck, der den Blick in den Duden sogar „empfiehlt“, liegt also mit seinem guten Rat ziemlich daneben.

Auch bei Sojamilch betritt Minister Habeck vermintes Terrain: Was Milch ist, regelt ebenfalls das entsprechende Gesetz, es ist die Milch in erster Linie von Kühen, im Spezialfall von Schafen und Ziegen. Nichts sonst.

Daher darf Sojamilch laut EU-Verordnung im Handel nicht als „Milch“ bezeichnet werden. Nur umgangssprachlich sagt der Kunde „Sojamilch“, wenn er die weiße Ersatzflüssigkeit meint.

Dem Käufer aber schaut niemand aufs Maul, der Volksmund darf das weiße Zeug nennen wie er will.  Da redet nicht einmal der Duden rein.

Nur müssen die Hersteller „Sojadrink“ oder ähnliche Umschreibungen auf die Packung drucken. Das Produkt als „Milch“ zu bewerben, ist verboten.

Auch darf in ganz Europa per EU-Verordnung zum Beispiel nur als Butter verkauft wird, was aus Milchfett ist, und zwar von Kühen. Stammt die Milch von Schafen oder Ziegen, muss das klar gekennzeichnet sein. Vegane Imitate ohne Säugetiermilch dürfen sich allenfalls „Margarine“ nennen, oder – neutral und korrekt – „Streichfett“. Aber nicht „vegane Butter“.

Wissen, wo man es nachschlagen kann

Erstaunlich eigentlich, für so einen grünen Landwirtschaftsminister, dass der nicht vorher nachsieht, wenn er sich zu Lebensmitteln äußert.

Und dass er zwischen Alltagssprache und dem gewerblichen Umgang mit Lebensmitteln nicht unterscheiden mag. Gut, von Haus aus ist Habeck nicht nur Philosoph, sondern auch Germanist, da liegt der Duden näher.

Was die Germanistik angeht, verfügt Quarkundso.de aber ebenfalls über Insider-Kenntnisse, die in diesem Fall rücksichtslos veröffentlicht werden dürfen.

Aus erster Hand können wir versichern, dass Germanistik-Studenten sofort nach der Einschreibung eingebläut wird: „Sie müssen nicht alles wissen. Aber Sie müssen wissen, wo Sie es nachschlagen können!“

Alkoholfreies Bier, das Habeck als Beispiel – wieder falsch – anführt, ist natürlich auch im Lebensmittelbuch verzeichnet, es gibt sogar ein Biergesetz. Dort steht, dass Bier alkoholfrei hergestellt werden darf. Wenn man also dem als „Bier“ bezeichneten Gärgetränk aus Gerste, Hopfen, Malz und Wasser den Alkohol nach dem Brauen entzieht, ist das auch Bier. So ist die Rechtslage.

Was sonst noch gebraut wird, ist kein Bier – Brottrunk zum Beispiel.

Wurstbürger auf Twitter: Wir denken selbst

Es ist müßig, anzuführen, dass andere blumige Produktnamen der Art „Schweineohren“ (Blätterteiggebäck), „Schaumkuss“ (Süßigkeit aus Eiweiß mit Schokoüberzug), „Katzenzungen“ (Schokoladenerzeugnis), „Berliner“ (Schmalzgebäck) und „Schusterjungen“ (Brötchen) sämtlich in Leitsätzen, Richtlinien der Innungen und der IHK, in Gesetzesblättern und Verordnungen beschrieben sind.

Alle die cleveren Beispiele, die auf Twitter gegeben wurden, zeigen daher kurzzeitig aufgeweckten Sprachskeptizismus, aber weder Sachverstand noch angemessenes Rechtsverständnis.

Exemplarisch für das Reichsbürgertum in der Veggie-Frage steht die Äußerung eines Wurstbürgers auf Twitter. Er fegt die Rechtsgrundlagen mal eben zur Seite und definiert, was für ihn persönlich Wurst ist: eine Form.

 

 

Die „Für-mich-ist-das-aber-so“-Haltung ist fatal und genau das, was man in anderen Angelegenheiten gefühltes Wissen nennt.

Das kann Privatsache sein. Wenn sich dem aber ein Politiker anschließt, ist es nicht nur platter Populismus, sondern postfaktisch und ignorant.

Andererseits ist das mit dem Lebensmittelrecht eine grauenvolle Gemengelage: Wettbewerbsrecht – wer darf was auf Packungen drucken? -, Verbraucherschutz – was draufsteht, muss auch drin sein –, und Qualitätssicherung; dann geht es noch gegen Täuschungsabsicht, und es kommt noch sonstiges Gewerberecht dazu, von wegen unlauterer Wettbewerb, etwa mit falschen Angaben zu den Zutaten, oder mit Gesundheitsaussagen.

Da steigt keiner so leicht durch, außerdem reden zu viele mit, was der Lebensmittelkommission schon Ärger eingebracht hat. Sie steht gerade vor einer Reform.

Aber gerade weil alles so schwierig ist auf dem Gebiet, ist es wichtig, immer wieder auf Klarheit zu drängen.

Das gilt unabhängig davon, ob Minister Schmidetdurch die Fleischlobby angestiftet wurde oder nicht. Immerhin ist er gelernter Jurist, da kann man von ihm erwarten, dass er sich zumindest um Durchblick bemüht.

Was draufsteht, muss drin sein

Klarheit gibt es nur, wenn sich eben die  Juristen durch endlose EU-Verordnungen wühlen. Dann stößt man darauf, dass Korrektheit im Lebensmittelbereich vornehme Pflicht ist, festgelegt in Paragrafen wie diesen: §7, Lauterkeit der Informationspraxis. Dort heißt es:

(1) Informationen über Lebensmittel dürfen nicht irreführend sein, insbesondere

(…)

d) indem durch das Aussehen, die Bezeichnung oder bildliche Darstellungen das  Vorhandensein eines bestimmten Lebensmittels oder einer Zutat suggeriert wird, obwohl tatsächlich in dem Lebensmittel ein von Natur aus vorhandener Bestandteil oder eine normalerweise in diesem Lebensmittel verwendete Zutat durch einen anderen Bestandteil oder eine andere Zutat ersetzt wurde;

 

Mit Bezug auf solche Regelungen haben die Verbraucherzentralen 2015 vor dem Europäischen Gerichtshof durchgesetzt, dass auf künstlich aromatisierten Früchtetees nicht riesige Bilder von Obst erscheinen dürfen, obwohl nur chemisch nachgebaute Aromastoffe drin sind.

Und jetzt geht es um die Wurst: Was ist in der Wurst? Wenn kein Fleisch drin ist, ist es dann eine Wurst?

Es liegt nahe, dass Landwirte, Bauern, Metzger, Fleischindustrie und Fleischlobby das klären wollen. Wettbewerbsrechtlich, sozusagen.

Logo Goldener Blogger

Die Goldenen Blogger: Nominiert als einer der vier besten Foodblogs 2015

Es liegt auch nahe, dass die interessierten Kreise von der anderen Seite, Vegetarier, Veganer und Hersteller entsprechender Produkte, das auf keinen Fall klären wollen.

Denn Fleisch-Mimikry ist ein Imagegewinn und ein Verkaufsargument.

Schon aus psychologischen Gründen schmücken die Veggie-Produzenten ihre Ware gerne mit vertrauten Namen: Ihre nachgebauten Nahrungssimulationen sollen so aussehen, so schmecken und eben auch so heißen wie die echten Produkte, um zu suggerieren, dass sie ein angemessener Ersatz sind.

Das Versprechen an die Verbraucher lautet: „Du brauchst kein Tier zu töten und hast doch alle Vorteile Deines gewohnten Essens!“.

Nachgebaut oder das Original?

Ganz weit vorne ist dabei der Großerzeuger Rügenwalder Mühle, der ungeniert seine vegetarischen Produkte als Salami, Frikadelle, Fleischwurst, Nuggets oder Schnitzel vermarktet.

Anders wäre es wohl korrekter, prinzipiell, aber auch nach geltender Rechtslage: Alle Imitate von Wurst und Fleisch, die in Gestalt, Aufmachung und Geschmack Wurst und Fleisch offensiv nachempfunden sind, sollten Wurstersatz oder Wurstimitat, Fleischersatz oder Fleischimitat heißen.

Also ein blumiger Eigenname, sagen wir „Superkracher“, und darunter eindeutig: „Wurstersatz aus Weizeneiweiß“, oder „Wurstimitat aus Sojamasse“. Wie bei Tee und Jogurt müsste auch die Geschmackssimulation eindeutig bezeichnet werden: nicht als „Fleischwurst“ sondern „mit Fleischgeschmack“ oder „ mit Fleischaroma“.

Das wäre – als sogenannte Verkehrsbezeichnung – ehrlich.

Das geben sogar die Verbraucherzentralen zu. In einem Positionspapier zur Sache fordern sie mit dem gewohnten behördenkritischen Gestus genau das, was auch Schmidt will und was sowieso schon in den Gesetzen steht: Die Kennzeichnungsregelungen müssen für vegetarische Nachbauten besser umgesetzt werden.

Dabei geht es nicht nur um die Verbraucher, sondern auch um die Hersteller, die das echte Fleisch und natürliche Zutaten verwenden, aber mit ihren teuren Produkten gegenüber billigen Imitaten in die Röhre schauen würden.

Fein still halten und auf den Populismus setzen

Absatzfördernd ist das natürlich nicht. Deshalb freut sich die Veggie-Front bei dem Vorstoß von Schmidt über ihre Unterstützergruppe im Netz. Doch da, beim Absatz, liegt der Hase im Pfeffer: Es geht ums Geschäft.

Was das angeht, sind die Veggies keinen Deut besser als die Schweinezüchter. Und sie spekulieren auf den heimlichen Konsens, nachdem Pflanzliches zu fördern und Fleischliches zu verdammen ist. Schon von wegen der Ökologie, aber auch wegen der Gesundheit. Finden sie.

Auf dem Ticket fährt auch Habeck, der selbst zwar kein ausgesprochener Vegetarier ist, aber als Grüner seiner Klientel ebenso verpflichtet ist wie Schmidt von der CSU seinen konventionellen Bauern.

Auffällig ist jedenfalls, dass genau diese Kreise, große Hersteller wie Rügenwalder Mühle, sowie die offiziellen Verbände der Vegetarier und Veganer, in der Sache fein stillhalten. Sie sind wohl sauer, dass man ihnen draufgekommen ist, können aber rechtlich nichts dagegen sagen.

Dafür lassen sie das Netz, ein paar ihnen wohlgesonnene Journalisten und ihre Interessenvertreter bei den Parteien über Schmidt herumalbern. Aber die Produzenten und Veggie-Verbände wissen genau, dass Schmidt  Recht hat und dass sie wohl, wahrscheinlich sogar auf EU-Ebene, den Kürzeren ziehen werden.

Das dicke Ende kommt noch

Wie auch immer, die klare Kennzeichnung ist nichts, womit man spaßen sollte. Und sie ist auch deshalb wichtig, weil wir einer Zukunft entgegensehen, in der uns immer mehr künstlich nachgebaute Imitate statt echtem Essen untergejubelt werden.

Und zwar im großen Stil. Nicht nur von Veganern, sondern auch von der Industrie und sogar von Staats wegen.

Die Industrie will bessere Margen ohne teure Rohstoffe, dafür muss sie billige Ersatzstoffe verkehrsfähig machen. Der Staat will die Fresswelle eindämmen.

Dazu wird schon längst zum Beispiel an den Rezepturen von Käse, Backwaren und Fertiggerichten herumgeschraubt, um den Salz-, Zucker- und Fettkonsum zu senken, alles kalorienärmer und sonst irgendwie „gesünder“ zu machen. Ganze Institute experimentieren mit Nanofettkügelchen und Salzersatz (!), oder mit zugesetzten Ballaststoffen in der Pizza, alles vorgeblich für die Gesundheit.

Quarkundso.de fordert daher den Bundesernährungsminister Schmidt dringend dazu auf, mit seiner strengen Kennzeichnungslinie fortzufahren! Dann wird er hoffentlich alle weiteren Nahrungssimulationen auch klar benennen – als Panscherei und Gesundheitsschwindel.

©Johanna Bayer

 

Links

Interview des NDR mit dem Landwirtschaftsminister von Schleswig-Hostein, Robert Habeck,

Lebensmittelbezeichnungen – Service des Landesamtes für Lebensmittel und Gesundheit Bayern

Leitsätze Fleisch aus dem Lebensmittelbuch, BMEL

Die Position der Verbraucherzentralen: Kennzeichnungsrichtlinien einhalten!

Aktuell: Dieser Beitrag ist von Januar 2017 – im Juni 2017 entschied der Europäische Gerichtshof gegen die Veggie-Fraktion. Tofuprodukte und andere Imitate dürfen nicht als „Schnitzel“ oder „Milch“ bezeichnet oder beworben werden.

  1. Anne S.

    Warum ist eigentlich die Erbswurst in der Debatte nicht aufgetaucht? Gut, da ist ein bisschen Tierfett und Speck drin, aber ein Fleischprodukt ist es nun wirklich nicht.

  2. Buggi

    Als Landfrau mit eigenen Mastschweinen finde ich es unglaublich: Menschen, die sich vegetarisch oder vegan ernähren wollen, fahren anscheinend auf eindeutig „fleischliche“ Bezeichnungen ab wie Schnitzel oder Wurst. Wenn man sich so eine Produkttäuschung mal im umgekehrten Sinne vorstellt – dann würden Schnitzel mit dem Zusatz „vegetarisch“ verkauft , weil das Schwein ausschließlich mit vegetarischen Produkten gefüttert wurde (Getreide, Sojaschrot, Mineralstoffe). Dann würde mit Sicherheit ein Sturm der Entrüstung losbrechen.
    Jeder darf sich ernähren wie er will – aber was draufsteht, muss auch drinsein. Daher vielen Dank, Johanna, dass du sauber recherchiert hast. Damit habe ich in Diskussionen nicht nur mein Gefühl, sondern auch Argumente zur Hand.

    • Kommentar des Beitrags-Autors

      Johanna Bayer

      Haha, danke, Buggi, für den Vergleich, lustig. Was sagen die Leute, wenn Du so argumentierst? Tatsächlich geht es bei den Bezeichnungen wirklich nur ums Marketing, um das Nutzen von Vorteilen durch die Benennung. Ich habe inzwischen ab und an noch Zusatzinfos bekommen und sehe immer klarer, dass in der ganzen Diskussion die lebensmittelrechtliche Ebene von interessierten Kreisen einfach ignoriert wird. Lies mal den Kommentar von Nils Müller und meine Antwort dazu – die Sache ist eigentlich hinreichend klar und die vegetarischen Produkte stehen schon seit Jahren im Lebensmittelbuch: Als Fleischersatz, unter Getreideprodukten, wo sie von den Inhalten her auch hingehören. Aber aus der Ecke wollen die Hersteller raus, und sie nutzen eine gewissen Unschärfe oder Toleranz, um ihre Produkte offensiv unter günstigeren Namen zu vermarkten. Man kann es ja versuchen. Aber mit dem Widerstand anderer muss man rechnen und kann dann nicht jammern. Letztlich geht es um die rechtlichen Bedingungen des Wettbewerbs. Den Verbrauchern ist es eigentlich fast egal, wenn man mal ehrlich ist. Ich persönlich bin gegen jede Art von Imitaten und Ersatz, und ich bin dafür, die eindeutig und immer zu kennzeichnen. Aber ich wiederhole mich. 🙂 Viele Grüße!

  3. Grober Unfug trifft es perfekt, Johanna. Aber so hatte der Herr auch mal seine 5 Minuten.

  4. Ina

    Perfekt! DAS wäre eigentlich Aufgabe für eine BVE oder Die Lebensmittelwirtschaft. Das Zusammenklöppeln von Ersatzprukten unter Verwendung billigsten Rohstoffe hat eine Länge Geschichte und wird gerade wieder neu aufgerollt, auch ohne Diskussion um vegane Ernährung. Sie leistet dieser unschönen Entwicklung allerdings maßgeblich Vorschub: http://www.zds-bonn.de/aktuelles/lebensmittel-fuer-arme.html

  5. Annika

    Liebe Johanna,
    danke für diesen sehr informativen Beitrag. Hatte das Thema auch erst belächelt – aber da sieht man mal wieder, wie die Medien den Kern der Sache verschleiern können, vor allem wenn die meisten unüberlegt auf Shitstorms aufspringen. Du tust das nicht und dieser Einsatz (und das in der Nachweihnachtszeit!) muss ja wohl vergütet werden. Daher habe ich mir kurzerhand ein Abo geleistet 🙂
    Viele Grüße,
    Annika

    • Kommentar des Beitrags-Autors

      Johanna Bayer

      Liebe Annika,

      vielen, vielen Dank für Deine Spende und die nette Rückmeldung! Ich habe Dir über GMX geschrieben, an Deine Mailadresse, aber die Mail kam als unsendbar zurück (?). Jedenfalls ist das supernett von Dir. Das Geld investiere ich in ein neues, eigenes Logo für Quarkundso.de, es ist also wirklich für einen guten Zweck. Melde Dich gerne nochmal über quarkundso@gmx.net per Mail mit richtiger Mailadresse. Danke und herzliche Grüße
      Johanna

  6. Danke für die Aufarbeitung der Diskussion. Wenn nach dem Lebensmittelbuch Wurst aus Fleisch sein muss, dann ist das wohl so und auch korrekt anzugeben. Aber es ist nun auch nicht so, dass dieses Buch eine objektive Wahrheit abbildet, sondern eben „geronnene Geschichte“ darstellt. Und da ist Soja-Wurst nunmal neu als verbreitetes Produkt. Entsprechend hat es da keinen Eingang gefunden, könnte aber jederzeit aufgenommen werden.

    Auch den Alltagssprachgebrauch einfach so abzutun geht am Problem vorbei. Denn neben der notwendig korrekten Verkehrsbezeichnung, bilden Begriffe wie „Wurst“ auch Erwartungen bezüglich der Funktion und der Nutzbarkeit ab und da ist Soja-Wurst nunmal auch Wurst.

    Mein Vorschlag: Der Definition von „Wurst“ die Möglichkeit „aus pflanzlich gewonnenen Eiweißen“ hinzufügen und schon ist allen Genüge getan. Ergänzend könnte man ja die Verpflichtung hinzufügen, den Typ der Eiweiß-Grundlage der Bezeichnung voranzustellen: „Soja-Wurst“, „Geflügel-Wurst“, „Rindswurst“. Das würde auch so Absurditäten wie Geflügelwurst mit Schweinefleisch einen Riegel vorschieben…

    • Kommentar des Beitrags-Autors

      Johanna Bayer

      Danke für den Kommentar! Fleischersatz steht natürlich schon im Lebensmittelbuch. Aber nicht als Wurst. Es gibt Fleischersatzprodukte ja auch schon lange, die Reformhäuser führen Fleisch-, Ei- und Milchersatz seit Jahrzehnten im Angebot. Der Bereich ist übrigens sehr groß, Stichwort Kaffeeweißer, Dessertschaum, Eiersatzpulver… Und wurde immer so gehandhabt, dass die Verwechslung ausgeschlossen werden muss und neue Produkte auch neue Namen bekommen müssen. Daher ist jetzt wirklich die Frage, warum bei Fleischersatz plötzlich von – interessierter – Seite so offensiv darauf gedrungen wird, dass Fleischnamen dafür verwendet werden. Dazu gibt es auch schon seit zig Jahren Gerichtsverfahren, weil immer wieder Ersatzprodukte im Handel mit Fleischnamen etikettiert wurden. Aber solange es nicht ausdrücklich verboten ist, so die Gerichte bisher, ist die Sache unklar, und der Gesetzgeber muss es, wenn, dann eindeutig verbieten. Darum geht es in der Diskussion, inzwischen auf EU-Ebene, und Schmidt will das jetzt machen. Der – neue, jetzige – Interessenskonflikt entstand daher durch die offensive Vermarktung der jüngsten Zeit und die Weigerung der Veggie-Hersteller, ihre Produkte mit der Verkehrsbezeichnung „Fleischersatz“ oder „Wurstersatz“ zu etikettieren. Sie wollen partout „Wurst“, „Schnitzel“, „Bratwurst“, gar „Filet“ draufstehen haben. Aber mit „Bratling“ ist man doch gut bedient? Auch, was die Erwartungen bezüglich der Funktion und der Nutzbarkeit angeht. „Bratmasse aus Weizeneiweiß“ – mal als Beispiel – ist eine klare Verkehrsbezeichnung. Aber hier geht es um was anderes, nämlich um Marketingvorteile, die die einen haben und die anderen nicht abgeben wollen. Mit dem Verbraucher hat das kaum etwas zu tun.
      Das Lebensmittelhandbuch ist ansonsten keine „geronnene“ Geschichte, sondern ein Katalog, der laufend neu definiert wird und an dem alle Interessengruppen mitarbeiten. Der VEBU – Vegetarierbund – ist auch dabei. Sie versuchen schon seit Längerem, ihre Auffassung da reinzubringen. Versuchen kann man es ja 🙂 Der Alltagsgebrauch, nun ja… mit der Argumentation müssten „Butter“ und „Milch“ dann auch freigegeben werden für Verkehrsbezeichnungen. Dann hat Margarine die Funktion von Butter und darf auch so genannt werden, zumal der Käufer ausdrücklich erwartet, dass die Margarine dasselbe leistet wie Butter. Aber genau so ist es eben nicht – in der ganzen EU, da ist die Rechtslage ganz klar, aus die Maus. Und Geflügelwurst mit Schweinefleisch ist alles andere als eine Absurdität, da kommen wir dann in andere Bereiche, wie bei Paprikawurst – da ist ja auch nicht nur Paprika drin. Du verstehst 🙂
      Alles ein weites Feld…. das wird noch spannend. Viele Grüße!

      • Während andere zwischend den Jahren noch Braten und ggf. Ersatzbraten nachverdauen, ist quarkundso.de schon wieder in der Recherche, klasse! Johanna sollte den Blog mal irgendwann in einem Buch zusammenfassen und Herr Habeck bekommt ein Belegexemplar 😉
        Jedenfalls wird schön klar, wie mit Begrifflichkeiten bewusst oder unbewusst Definitionen erschaffen werden, die sich dann bei weiteren Halbwissenden einprägen.
        Wobei ich die Abgrenzung gar nicht so einfach finde. Gewisserweise hat Herr Müller Recht, wenn es um die Einflussmöglichkeiten bei der Entwicklung neuer oder Aktualisierung bestehender Leitsätze geht. Gleichzeitig sind aber auch mit VEBU und anderen Akteuren Mitglieder vertreten, die genauso eine Interessensvertretung darstellen, wie die der etablierten Hersteller. Nach wie vor konsumiert der deutsche Konsument aber laut dem aktuellen Ernährungsreport in Mehrheit Fleisch als Lieblingsgericht. Echtes Fleisch. Der Marktanteil von Fleischersatz am gesamten Fleischmarkt liegt derzeit bei gut 1%. Da würde ich es wie mit den kirchlichen Feiertagen halten: Wenn die überwiegende Mehrheit in einem Regierungsbezirk einen entsprechenden Glauben verfolgt, dann gibt es einen arbeitsfreien Feiertag. Solange trotz aller Marketingbemühungen einschlägiger Produzenten Fleischersatz keinen nennenswerten Marktanteil hat, braucht man auch die Leitsätze nicht überarbeiten. Insofern allen Bayern und BWern einen schönen 6. Januar 😉

  7. Liebe Johanna, da hast Du mal wieder ganze Arbeit geleistet. Danke für diesen Beitrag! Von mir aus kann jeder essen, was er will – aber die Kennzeichnung muss klar sein und die bereits vorhandenen „Mogeleien“ (um es vornehm zu sagen) gehören bereinigt.

Schreibe eine Antwort